Sonderaktion bis 15.5.2019:
Sie sind jünger als 30 Jahre? Dann schließen Sie jetzt den KombiMed Tarif KDT85 ab! Denn noch bis 15.5. profitieren Sie unter bestimmten Voraussetzungen von einem besonderen Vorteil: Die bei unseren Zahnzusatzversicherungen übliche 8-monatige Wartezeit entfällt. Schnell sein lohnt sich also.
Zahnzusatzversicherung berechnen
Die richtige Vorsorge für Ihr strahlendes Lächeln
Ganz egal ob Implantat, Füllung, Schmerztherapie oder Zahnreinigung: Mit der DKV Zahnzusatzversicherung zeigen Sie hohen Kosten die Zähne. Wählen Sie einfach den passenden Tarif nach Ihrem Bedarf.
Unsere Zahnzusatz-Tarife
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Basis
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70%* Absicherung - für Implantate, Inlays
Mit der Zahnzusatzversicherung der DKV profitieren Sie bereits im Basis-Tarif KombiMed KDT70 von einer guten Absicherung. Wir leisten für:
- Zahnersatz und Zahnkronen (z.B. Brücken und Prothesen)
- Material- und Laborkosten
* inklusive GKV-Vorleistung
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Komfort
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85% Absicherung - auch für Füllungen
Mit dem Komfort-Tarif KombiMed KDT85 erweitern Sie Ihren Schutz gegenüber dem Basis-Tarif und erhalten inklusive GKV-Vorleistung eine Erstattung von 85%. Und das auch für Füllungen.
- 85 %* Erstattung für Zahnersatz und Zahnkronen
- 85 %* Erstattung für Implantate und Füllungen
- bis zu 1.500 € Erstattung in den ersten drei Jahren
* inklusive GKV-Vorleistung
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Premium
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100% Absicherung - plus Zusatzleistungen
Mit dem Premium-Tarif KombiMed Dental Premium KDTP100 erhalten Sie den erstklassigen Schutz für Zähne. Zu 100% abgedeckt für viele Zahnarztleistungen. Ergänzt um weitere Leistungen.
- 100 %* für Zahnersatz, Zahnkronen, Implantate und Füllungen
- 70 %* für Schmerztherapien (bis 300 € je Kalenderjahr)
- bis zu 1.800 € Erstattung in den ersten drei Jahren
* inklusive GKV-Vorleistung
Und was ist mit den Kosten für Zahnreinigung und Kieferorthopädie?
Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz
*inklusive der Vorleistung der GKV.
Stiftung Warentest "SEHR GUT"
Das sagen unsere Kunden
DKV Zahnzusatzversicherung
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- Zuschüsse für Sehhilfen
Ein Produkt der DKV, dem Gesundheitsversicherer der ERGO
Wichtiges aus dem Vermittlerrecht